Artikel im Thuner Tagblatt vom 18. Januar 2020 | Bei einem NEIN zur Hoffmatte gibt es keine Wohnungen und kein Pflegeheim. Die vom Kanton bewilligten Pflegeplätze verfallen und die WiA muss sich für einen alternativen Standort ausserhalb von Thun umsehen.
Die Hoffmatte bleibt in der Arbeitszone, in der gemäss aktueller Bauordnung Gewerbe- und Industriebauten in der Höhe von 17.5 Meter mit Grenzabstand von 10 Meter zum bestehenden Wohnquartier erlaubt sind.
